AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bietigheimer Mediengesellschaft mbH (nachfolgend BMG genannt)

§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Bietigheimer Mediengesellschaft mbH (im Folgenden BMG genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
2. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die BMG sie schriftlich bestätigt.
4. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte der BMG, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrags einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags, Angebote
1. Ein Vertrag kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenauftrags durch die BMG zustande. Die BMG kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung
einer Bank oder Auskunftsstelle (z. B. Schufa) abhängig machen.
2. Unsere Angebote unågen eines Auftrags gelten zur Rechtswirksamkeit erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich (per E-Mail, Fax oder Briefpost) bestätigt sind oder Rechnung erteilt ist. Besondere Abmachungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der einzelnen Leistungen der BMG ergibt sich aus den Angaben im jeweiligen Vertrag bzw. Pflichtenheft. Die einzelnen Leistungen werden im Vertrag bzw. Pflichtenheft detailliert beschrieben. Leistungen, welche im Pflichtenheft nicht beschrieben sind, gehören zu den außergewöhnlichen Leistungen. Werden bei der Durchführung des Auftrags außergewöhnliche Leistungen notwendig, wird dies zum aktuellen Stundensatz gesondert in Rechnung gestellt.

§ 4 Pflichten des Nutzers
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der BMG sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher
Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten der BMG erforderlich sein sollten. Dies gilt auch für die Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z. B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten.
2. Verstößt der Kunde gegen die genannten Pflichten, ist die BMG nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§ 5 Vertragsverstöße
Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen seitens des Kunden ist die BMG nach ihrer Wahl berechtigt, entweder Schadenersatz zu verlangen oder das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Schwerwiegende Vertragsverstöße liegen insbesondere dann vor, wenn der Kunde Dritten die Nutzung der von der BMG entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellten Dienste ermöglicht, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der BMG eingeholt zu haben.

§ 6 Haftungsbeschränkungen
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der BMG als auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen und Lieferanten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 7 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der BMG und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der BMG-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht
nachkommt.

§ 8 Lieferungen
1. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung der BMG auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag
erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projekts vereinbart wird.
2. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechts geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, die BMG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
3. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstands oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung der BMG eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat die
BMG das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
a) den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt,
b) dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen,
c) den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist,
d) den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrags für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
4. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von der BMG gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
5. Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch die BMG, ist diese gesondert abzugelten.
6. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der BMG verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der BMG unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
7. Die BMG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.

§ 9 Zahlungsbedingungen
1. Sofern monatliche Entgelte vereinbart sind, beginnen diese mit dem Tag der (betriebsfähigen) Bereitstellung und sind für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. Dies gilt nicht, wenn der Vertrag ausdrücklich etwas anderes regelt.
2. Sofern auf der Rechnung keine Zahlungsfrist angegeben ist, gilt ein Zahlungsziel von 10 Tagen als vereinbart.
3. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der BMG; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die BMG als Hersteller,
jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum der BMG durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden – bei Verbindung wertanteilsmäßig – auf die BMG übergehen.
4. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.
5. Alle unsere Preise sind Netto-Preise und enthalten keine Mehrwertsteuer. Nebenkosten, insbesondere Transport- und Versicherungskosten, werden gesondert berechnet.

§ 10 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber nicht binnen der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis (gem. § 9 „Zahlungsbedingungen“) einschließlich der Nebenkosten, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.

§ 11 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Rückvergütung
1. Gegen Ansprüche der BMG kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus seinem Vertrag zu.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der BMG die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw.,
auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der BMG oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten – hat die BMG auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese Ereignisse berechtigen die BMG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer
der Belieferung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
3. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der BMG liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

§ 12 Termine, Abnahme, Inbetriebnahme
Schriftlich zugesicherte Termine hält die BMG nach Möglichkeit ein. Liegt Verzug vor, kann der Auftraggeber erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er eine angemessene Nachfrist gestellt hat. Der Auftraggeber nimmt die Vertragsleistung der BMG unverzüglich ab. Ein vom Auftraggeber bestellter Projektleiter stellt die dem Pflichtenheft entsprechende Funktion eines gelieferten Produkts oder einer Dienstleistung fest, Mängel oder Funktionsfehler müssen in diesem Protokoll vermerkt sein.

§ 13 Nutzung durch Dritte
1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste der BMG durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der BMG gestattet.
2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch.

§ 14 Geheimhaltung, Datenschutz
1. Die BMG und der Auftraggeber verpflichten sich, alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die anlässlich der Durchführung des
Vertrags bekannt werden, gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. 2. Die BMG behandelt sämtliche Informationen, personenbezogene Daten und
Unterlagen vertraulich, die ihr oder ihren Mitarbeitern im Bereich des Kunden bekannt werden und Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse bzw. schutzbedürftige Daten darstellen. Der Anbieter wird solche Informationen, Daten und Unterlagen in keiner Form nutzen oder verwerten. Die BMG hält sämtliche Verpflichtungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz ein und wird auch ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten. Diese Verpflichtung gilt während der gesamten Laufzeit und nach Ende des vorliegenden Vertrags weiter.

§ 15 Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien, soweit rechtlich zulässig, ist für alle sich aus Vertragsverhältnissen mit der BMG ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Gesellschaft (Bietigheim-Bissingen).
2. Durch etwaige Unwirksamkeiten einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Bietigheimer Mediengesellschaft mbH
Kronenbergstraße 10
D-74321 Bietigheim-Bissingen

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Geschäftsführer: Stefan Gläser
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Stand: April 2015